Einspruch in Strafverfahren nurmehr mit Pfand

FIA Präsident Mohammed Ben Sulayem hat eine weitere „Geldquelle“ aufgetan, um das Budgetloch des Weltverbandes zu stopfen.

In Zukunft müssen Teams, die auf ihr „Right of Review“, also die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens aufgrund der Vorlage neuer Beweise, bestehen, schneller agieren und zahlen. Die bisherigen 14 Tage für die Einbringung eines Einspruchs werden auf vier Tage reduziert.

„Die Frist, in der ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden kann, endet 96 Stunden nach dem Ende des betreffenden Wettbewerbs, außer in Fällen, in denen die Sportkommissare der Ansicht sind, dass die Einhaltung der 96-Stunden-Frist unmöglich wäre. In diesem Fall können die Sportkommissare die Frist um höchstens 24 Stunden verlängern.“, heißt es nun im sportlichen Reglement.

Für die Einbringung des Einspruchs muss ein Pfand hinterlegt werden, das verfällt, wenn man diesen dann doch zurückzieht.

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