Im Fall um die Erpressung der Familie Schumacher wurde von den deutschen Anwälten nun Anklage gegen die drei Verdächtigen erhoben.
Der Hauptverdächtige, ein 53-jähriger Mann, soll mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos gedroht haben und 15 Millionen Euro von der Familie verlangt haben. Darin eingeschlossen sind Aufnahmen des siebenfachen Formel-1-Weltmeisters vor und nach seinem tragischen Skiunfall 2013.
Bekommen soll er diese von einem weiteren 53-jährigen Mann der bis 2021 als Wachmann für die Schumachers tätig war und einen fünfstelligen Betrag dafür einkassiert haben soll. Dem Mann droht aufgrund von Beihilfe zu versuchter Erpressung und Verletzung der Privatsphäre eine erhebliche Gefängnisstrafe.
Der Hauptverdächtige drohte mit der Veröffentlichung der Aufnahmen im Darknet, sollte das Geld nicht gezahlt werden. Ihm wird versuchte Erpressung vorgeworfen, wodurch er mit einer Höchststrafe von bis zu 15 Jahren Gefängnis rechnen muss.
Der 30-jährige Sohn des Hauptverdächtigen wurde wegen Beihilfe zur Erpressung angeklagt, da sein Vater ihn gebeten hatte, eine nicht nachverfolgbare E-Mail-Adresse anzulegen.
Diese wurde verwendet, um der Familie Schumacher Proben des Erpressungsmaterials zuzusenden, so die Staatsanwaltschaft.
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