Birgit Lauda erzielt Vorteil in Gerichtsprozess

Birgit Lauda hat im Gerichtsprozess um das Millionenerbe ihres verstorbenen Mannes Niki Lauda ein erstes Urteil zu ihren Gunsten erreicht.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien gab der Witwe in bestimmten Punkten ihrer Klage Recht. Niki hat sein Vermögen in einer Privatstiftung verwaltet, weil er keinen Erbschaftsstreit haben wollte.

Seit seinem Tod bezahlt die Stiftung festgelegte Beträge aus, aber Birgit ging vor einigen Wochen in zwei verschiedenen Verfahren vor Gericht.

Bisher erhielt sie rund 20.000 Euro im Monat und sämtliche Aufwände für die gemeinsamen Kinder wie Schulgeld, Hausservice sowie Fahrzeugkosten werden zur Gänze abgedeckt. Birgit will aber insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Erbe.

Laut österreichischem Recht hat ein Ehepartner, der nicht in einem Testament berücksichtigt wurde, einen Anspruch auf einen Pflichtanteil. Das wäre ein Sechstel von Nikis Vermögen. Das Gericht hat nun in seinem Urteil festgehalten, dass der Anspruch für Birgit besteht. Nun wird die Höhe des Anspruchs bestimmt.

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