Schumacher Erpressung: erstes Urteil rechtskräftig

Das Urteil gegen einen der drei Angeklagten im Fall der versuchten Erpressung gegen die Familie von Michael Schumacher ist nun rechtskräftig.

Der Richter des Wuppertaler Landgerichts hatte dem schuldig gesprochenen Sohn des Hauptangeklagten klargelegt, dass seine Aussichten auf eine mildere Strafe in der Berufungsinstanz sehr gering sei. Daher zog der Sohn seine Berufung gegen die sechs Monate Haft auf Bewährung zurück.

Gegen die beiden anderen wird kommende Woche weiter verhandelt.

Das Trio hatte Familie Schumacher mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst und forderte 15 Millionen Euro, um dies zu verhindern.

Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Komplize, ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie, erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung, aber die Nebenklage will ihn als Mittäter zu einer deutlich höheren Strafe verurteilt sehen.

 

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